Arbeitsschutzgesetz

Welche Gesetzlichen Vorgaben muss ich als Arbeitgeber erfühlen?

Gesetzliche Vorgaben

Nach Arbeitsschutzgesetz (ASchG) muss jeder Arbeitgeber die Gefahren für die Mitarbeiter am Arbeitsplatz ermitteln und Maßnahmen zur Prävention festlegen. Branchenspezifische Vorschriften konkretisieren die Gefährdungen und richten Maßnahmen an den Arbeitgebern. Dadurch werden Unfallzahlen minimiert, Schäden und Berufserkrankungen vorgebeugt. Ich unterstütze Sie, die Gefährdungen spezifisch für Ihr Unternehmen zu ermitteln und durch einfache und kostengünstige Maßnahmen vorzubeugen. Lassen Sie sich beraten.
Kurz und knapp

Arbeitsschutz im Überblick

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • Lärm- und Vibrationsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • Lastenhandhabungsverordnung
    PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
  • SARS-CoV-2-Verordnungen
  • Arbeitsschutzgesetz (ASchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Masernschutzgesetz nach §20 IfSG
  • DGUV Vorschrift 1
  • DGUV Vorschrift 2
*Und viele weitere, deshalb empfehlen wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch zu vereinbaren.